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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von ReSolTat GmbH & Co. KG

§ 1 Geltungsbereich

Die Auftragsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber und erstrecken sich über alle Aufträge, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsgrundlagen

Mit der Anmeldung/Bestätigung des schriftlichen Angebotes/Buchung im OnlineShop, die mündlich, schriftlich, per Klick oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Kunde der ReSolTat GmbH & Co. KG den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der entsprechenden Veranstaltungsausschreibung bzw. des erhaltenen Angebotes und aller ergänzenden Angaben in den Buchungsunterlagen und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

§ 3 Gegenstand des Vertrages

ReSoltat GmbH & Co. KG verpflichtet sich zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen. Durch unvorhersehbare Umstände (z.B. Wetter) können sich Leistungsänderungen ergeben. Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt der Veranstaltung, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind.

Gegenstand des Vertrages ist eine Leistung, nicht ein Erfolg. Der Auftrag wird nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Die Leistungsverpflichtung der ReSoltat GmbH & Co. KG ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestellbestätigung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Aufträge sind lediglich in Schriftform bindend, dass gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen.

Bei Nichteinhaltung dieser Form haftet der Auftragnehmer nur bei grobem Verschulden.

§ 4 Preise, Preisanpassung

4.1 Eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vertraglich vereinbarten Preises wird nach Vertragsabschluss und Übersendung einer Anzahlungsrechnung zur Zahlung fällig, soweit nichts Abweichendes in der Rechnung angegeben oder vereinbart ist. Der restliche Betrag des vereinbarten Preises ist nach Rechnungslegung zum Zeitpunkt der Durchführung der Leistung bzw. Veranstaltung oder zu einem vereinbarten Zahlungstermin vollständig und ohne Abzüge zu begleichen.

4.2 ReSolTat behält sich vor, den vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung von Gebühren oder Abgaben für bestimmte Leistungen oder der Erhöhung von Leistungen Dritter, die nicht im Vorhinein verbindlich von ReSolTat gebucht bzw. beauftragt werden können, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung pro Person bzw. Teilnehmer bzw. insgesamt auf den Preis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Auftrags- bzw.- Buchungsbestätigung beim Auftraggeber bzw. einem anderen Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem vereinbarten Leistungstermin mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Preisänderung hat ReSolTat den Auftraggeber unverzüglich, spätestens 21 Tage vor dem Leistungstermin, hiervon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind unzulässig.

4.3 Bestellungen im OnlineShop über Bücher und Materialien sind per Vorkasse zu 100% zu bezahlen. Nach Zahlungseingang erfolgt der Versand.

§ 5 Arbeitszeit und Honorar

Ein Berater-/Trainingstag umfasst maximal 8 Arbeitsstunden. Die Honorare beziehen sich auf den direkten Zeitaufwand unserer Mitarbeiter.

Der angegebene Budgetrahmen sowie die Zeitplanung beziehen sich nur auf die beschriebenen Aufgaben, Änderungswünsche oder zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt, soweit sie zu einem Mehraufwand führen. Dies bezieht sich auch auf Terminverschiebungen, die auf Wunsch des Auftraggebers entstehen.

§ 6 Spesen und Nebenkosten

Die direkt mit dem Einsatz des Auftragnehmers für den Auftraggeber verbundenen Spesen wie Reisekosten und Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft werden zu Selbstkostenpreisen verrechnet, es sei denn der Auftraggeber stellt Verpflegung und Hotelzimmer mit angemessenem Standard zur Verfügung. Der Auftraggeber kann jederzeit die hierfür zugrunde liegenden Belege einsehen. Fahrtkosten werden mit 1,- € je gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt. Büronebenkosten werden – falls relevant – in einer Pauschale im Budgetrahmen festgelegt. Die Spesen und Nebenkosten werden – falls vorhanden – als getrennte Posten in den Rechnungen ausgewiesen.

§ 7 Rechnungsstellung

Angebotspreise sind netto zzgl. der gesetzlichen MwSt. Zahlungsziel, soweit nicht anderes vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt. Der Rechnungsbetrag wird ohne Abzug und unter Angabe der Rechnungsnummer und des -datums auf das Konto:

ReSolTat GmbH & Co KG,

IBAN DE71 4765 0130 0005 0175 46 Sparkasse Höxter.

§ 8 Rücktritt durch die Firma ReSolTat GMBH & CO KG

Sollte der Auftrag aus nicht vorhersehbaren Gründen, die nicht von ReSolTat GMBH & CO KG zu vertreten sind, storniert werden, werden die Vertragskosten in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

Sollten die Sicherheitsanweisungen, z.B. bei Outdooraktivitäten der Berater/Trainer von ReSolTat GmbH & Co KG während der Veranstaltung nicht befolgt werden, ist ReSolTat GmbH & Co KG berechtigt, Einzelne von den Aktionen auszuschließen oder ggf. die Aktion abzubrechen. Dennoch wird die komplette vereinbarte Leistung in Rechnung gestellt.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Vertrages von Belang sein könnten, zur Kenntnis gegeben werden. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages notwendig sind.

Eine Beratung/ ein Training kann nur so erfolgreich sein wie die Bereitschaft der Teilnehmenden, an sich zu arbeiten. Als entwicklungsfördernd gilt die Bereitschaft wertschätzend und gleichzeitig offen-konfrontativ die Meinungen auszutauschen. Dies in einer guten Feedbackkultur. Unvermeidlich ist auch die Bereitschaft der Führungskräfte, sich bei Bedarf einer konstruktiven Kritik zu stellen.

§ 10 Annahmeverzug

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme des Dienstes in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine nach §7 ihm sonst wie obliegende Mitwirkung, so kann der Auftragnehmer für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen. Unberührt bleiben die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.

§ 11 Rücktritt durch den Auftraggeber

11.1 Der Auftraggeber kann jederzeit unter den nachfolgenden Bedingungen vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen stornieren (im Folgenden: Rücktritt). Dem Auftraggeber wird empfohlen, den Rücktritt in Schrift- oder Textform zu erklären. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nichtinanspruchnahme der Leistung ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt. In diesem Fall hat der Auftraggeber den (vollen) vereinbarten Preis für die ursprünglich angemeldete und vereinbarte Teilnehmerzahl zu zahlen.

11.2 In den nachfolgenden Fällen eines Rücktritts durch den Auftraggeber stehen ReSolTat, insbesondere unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen sowie unternehmerischen Planungserfordernissen folgende pauschale Entschädigungen zu, die der Auftraggeber ReSolTat zu erstatten hat:

  • Der Rücktritt innerhalb von 4 Wochen nach Buchung ist kostenfrei.
  • 25% beim Rücktritt bis zu 3 Monate vor dem ersten Veranstaltungstag
  • 50% beim Rücktritt bis zu 2 Monate vor dem ersten Veranstaltungstag
  • 75% beim Rücktritt bis zu 1 Monat vor dem ersten Veranstaltungstag

Darüber hinaus ist der Teilnahmebeitrag dann auch bei Nichtantritt der Veranstaltung zu 100% fällig.

Sollten einzelbuchende Personen nicht am Seminar teilnehmen können, kann bis zu 1 Monat vor dem ersten Veranstaltungstag ein Ersatz benannt werden. Bei Segelreisen mit Übernachtungen in Doppelkabinen sollte aus organisatorischen Gründen das Ersatzmitglied gleichen Geschlechts sein. Wir behalten uns vor, diese Person aus diesem oder anderen Gründen abzulehnen. Eine Erstattung und Neuberechnung des Teilnahmebeitrags erfolgen unsererseits nicht.

§12 Gesundheit und Sicherheit an Bord der Segelyacht

Bei Teilnahme an einem Segeltörn haben Teilnehmende körperlich gesund zu sein, eine eventuelle Sehschwäche durch Brillen oder Kontaktlinsen auszugleichen und schwimmen zu können. Die Sicherheit an Bord ist von höchster Priorität. Das Schiff ist für mit Rettungswesten für alle TeilnehmerInnen ausgestattet. Über das Anlegen der Westen entscheidet die Besatzung.

Den Anordnungen des Skippers ist unbedingt Folge zu leisten. Kommt ein Törn Teilnehmer oder Teilnehmerin den Anweisungen nicht nach oder handelt er wiederholt gegen die gemeinschaftlichen Interessen der Crew, so kann er nach Erreichen des nächsten Hafens vom weiteren Törnverlauf ausgeschlossen werden. In diesem Fall erlischt der Vertrag. Weitere Rechtsansprüche gegenüber der Crew und des Veranstalters bestehen nicht. Während der Reise dürfen keine Drogen genommen werden, die zur Beeinträchtigung der Wahrnehmung und Leistungsfähigkeit führen. Ein Verstoß führt zum Ausschluss aus dem Törn. Ein Kostenausfall und entstehende Kosten werden nicht vom Veranstalter beglichen.

Eine Haftung des Veranstalters für die Durchführung der Hin- und Rückreise des Teilnehmers zum Abfahrtsort bzw. vom Ankunftsort der Segelreise ist ausgeschlossen. Hin- und Rückreise des Teilnehmers sind nicht Gegenstand des Vertrages.

§13 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für eigenes Verschulden aus grober Fahrlässigkeit. Das gleiche gilt für etwaige Haftungsverpflichtungen aus dem Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung auf Schadenersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - gegenüber dem Auftraggeber ist nur gegeben, wenn der Schaden vom Auftragnehmer schuldhaft verursacht worden ist.

Die Haftungssumme beschränkt sich auf die Höhe des vereinbarten Honorars. Eine Haftung für indirekte oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb von einem Monat geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem anspruchsbegründeten Ereignis Kenntnis genommen hat. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird. Für die Richtigkeit von Äußerungen über die Erfolgsaussichten der Vereinbarung haftet der Auftragnehmer nicht.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmer. Teilnehmer an Segeltörns müssen schwimmen können. Den Anweisungen des Skippers ist Folge zu leisten. Materialien und Ausstattung müssen von dem Teilnehmenden vor Benutzung im Rahmen ihrer Möglichkeiten überprüft werden. ReSolTat GmbH & Co. KG haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von ReSolTat GmbH & Co KG zurückzuführen sind.

§ 14 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

Bei Outdoor-Aktivitäten ist ein Ausfall durch schlechtes Wetter, oder technischer Defekt der Schiffe, Risiko des Auftraggebers. Es wird aber einvernehmlich um eine gute Lösung für beide Seiten gesucht.

Der höheren Gewalt stehen Streik, Krieg, Pandemien und ähnliche Umstände gleich, sowie sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt eines solchen Umstandes.

§ 15 Schweigepflicht

Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Der Auftragnehmer ist nach Maßgabe des Gesetzes und auf Basis eines Vertrauensverhältnisses verpflichtet über alle Informationen und Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von der Schweigepflicht entbindet.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Berichte und sonstige schriftliche Äußerungen über die Gegenstände seiner Tätigkeit für den Auftraggeber Dritten nur mit dessen Einwilligung auszuhändigen.

§ 16 Nutzungsrechte

Die von ReSolTat GmbH & Co KG angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen sind geistiges Eigentum von ReSolTat GmbH & Co KG und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht –auch nicht auszugsweise – genutzt oder umgesetzt werden.

§ 17 Werbung und Promotion

Während des Seminars werden Bilder, Videos und Berichte erstellt, in denen Teilnehmende erkennbar sein können. Diese personenbezogenen Daten können von uns bei einem Cloudanbieter mit Speicherort in Europa gespeichert. Widerspruch können die Teilnehmenden bzw. kann der Auftraggeber jederzeit mitteilen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Wenn die ReSolTat auf Wunsch und im Auftrag des Kunden Fotos (Bilder bzw. Schnappschüsse) während der Veranstaltung erstellt, werden dabei auch Teilnehmer auf den Fotos abgebildet. Die ReSolTat GmbH & Co. KG stellt die Fotos dem Kunden im Anschluss an die zur Verfügung. Der Kunden trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass alle Teilnehmer der Veranstaltung gemäß den Vorgaben der DSGVO mit der Anfertigung der Fotos einverstanden ist bzw. jeder Teilnehmer seine Einwilligung in die Anfertigung und konkrete Zurverfügungstellung der Fotos erklärt hat. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die weitere Verwendung und Nutzung der Fotos gemäß diesen Einwilligungen erfolgt. Auf Anforderung wird der Kunde der ReSolTat GmbH & Co. KG diese Einwilligungen nachweisen. Sollte ein Teilnehmer der Anfertigung der Fotos oder der Zurverfügungstellung widersprechen, wird die ReSolTat GmbH & Co. KG die Anfertigung der Fotos bzw. die Zurverfügungstellung unverzüglich einstellen bzw. die Fotos unverzüglich löschen. Von etwaigen Nachteilen hat der Kunde die ReSolTat GmbH & Co. KG freizustellen.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.

§ 19 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist für beide Parteien der Sitz von ReSolTat. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist geltendes deutsches Recht maßgebend. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Brakel.

Nieheim, den 01.06.2023

www.resoltat.de

ReSolTat GmbH & Co. KG

Jörg Friebe

Albert-Schweitzer-Str. 19 | 23879 Mölln
04542 9 76 97 24
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Roland Florin

Marktstr. 18 | 33039 Nieheim
05274 9 52 90 77
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