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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - ReSolTat GmbH & Co. KG

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der ReSolTat GmbH & Co. KG (nachfolgend „ReSolTat“) und ihren Auftraggebern bzw. Kunden.

(2) Die AGB gelten für sämtliche Leistungen von ReSolTat, insbesondere für:

  • Beratungsleistungen
  • Trainings und Fortbildungen
  • Veranstaltungen und Programme (einschließlich Outdoor-Programme und Segelworkshops)
  • den Verkauf von Büchern, Materialien und Leistungen über den Online-Shop.

(3) Die Leistungen von ReSolTat richten sich ausschließlich an:

  • Unternehmen
  • selbständige Unternehmerinnen und Unternehmer
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • öffentlich-rechtliche Einrichtungen.

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.

(4) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ReSolTat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Anbieter

Anbieter der Leistungen ist:

ReSolTat GmbH & Co. KG
Marktstraße 18
33039 Nieheim
Deutschland

Handelsregister: Amtsgericht Paderborn, HRA 5062
Umsatzsteuer-ID: DE247704184

Vertreten durch:
ReSolTat Verwaltungs GmbH
Geschäftsführung: Jörg Friebe, Roland Florin

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand der Verträge können insbesondere folgende Leistungen sein:

  • Organisationsberatung und Prozessbegleitung
  • Coaching und Moderation
  • Trainings und Fortbildungen
  • Workshops und Veranstaltungen
  • Outdoor-Programme (z. B. Seilbauten, Bogenschießen, Orientierungswanderungen, Floßbau)
  • Segelworkshops und Segeltörns
  • Verkauf von Büchern und Trainingsmaterialien.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der Veranstaltungsbeschreibung.

(3) Beratungs- und Trainingsleistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder organisatorischer Erfolg wird nicht geschuldet.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Annahme eines Angebotes
  • elektronische Annahme (z. B. über Zoho Books durch Klick auf „Akzeptieren“)
  • Buchung über den Online-Shop
  • Anmeldung zu einer Veranstaltung oder Fortbildung.

(2) Die Buchung über den Online-Shop stellt ein verbindliches Angebot des Kunden dar. Der Vertrag kommt erst durch Bestätigung der Bestellung durch ReSolTat zustande.

(3) ReSolTat kann mit Auftraggebern Rahmenverträge abschließen. Leistungen werden in diesem Fall auf Grundlage der vereinbarten Konditionen abgerufen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart:

  • sind 50 % des vereinbarten Honorars nach Vertragsabschluss als Anzahlung fällig
  • der Restbetrag wird nach Durchführung der Leistung oder zum vereinbarten Termin fällig.

(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu zahlen.

(4) Bestellungen im Online-Shop werden grundsätzlich per Vorkasse oder über die angebotenen Zahlungsmethoden bezahlt.

§ 6 Beratungsleistungen

(1) Beratungsleistungen umfassen insbesondere Organisationsberatung, Prozessbegleitung, Coaching und Moderation.

(2) Beratungsleistungen können teilweise auch in digitaler Form (z. B. Online-Meetings) erbracht werden.

(3) Ein Beratungstag umfasst maximal acht Arbeitsstunden.

(4) Honorare beziehen sich auf den direkten Zeitaufwand der eingesetzten Beraterinnen und Berater.

(5) Änderungen des Leistungsumfangs auf Wunsch des Auftraggebers können zu zusätzlichen Kosten führen.

§ 7 Spesen und Nebenkosten

(1) Reise- und Nebenkosten werden gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.

(2) Dazu zählen insbesondere:

  • Reisekosten
  • Unterkunftskosten
  • Verpflegungsaufwendungen.

(3) Fahrten mit dem PKW werden mit einer Kilometerpauschale berechnet.

(4) Die Nebenkosten werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Durchführung der Leistung erforderlichen Informationen und Voraussetzungen rechtzeitig bereitgestellt werden.

(2) Dazu gehört insbesondere:

  • Bereitstellung relevanter Informationen
  • Benennung geeigneter Ansprechpartner
  • organisatorische Unterstützung bei Trainings und Workshops.

(3) Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können zusätzlich berechnet werden.

(4) Eine erfolgreiche Beratung oder Fortbildung setzt die aktive Mitwirkung der Beteiligten voraus.

§ 9 Trainings und Fortbildungen

(1) ReSolTat bietet sowohl unternehmensinterne Trainings als auch offene Fortbildungen an.

(2) Für offene Fortbildungen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von sechs Personen.

(3) Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder fällt der Trainer aus und es steht kein Ersatztrainer zur Verfügung, kann ReSolTat die Veranstaltung verschieben.

(4) In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten.

§ 10 Veranstaltungen und Outdoor-Programme

(1) Veranstaltungen können Outdoor-Programme beinhalten, beispielsweise:

  • Seilbauten, Klettern und Abseilen
  • Bogenschießen
  • Orientierungswanderungen
  • Floßbau
  • weitere teamorientierte Aktivitäten.

(2) Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich.

(3) Teilnehmer müssen gesundheitlich in der Lage sein, an den jeweiligen Aktivitäten teilzunehmen.

(4) Den Sicherheitsanweisungen der Trainer oder Verantwortlichen ist Folge zu leisten.

§ 11 Segelworkshops, Segeltörns und Floßbauaktionen

(1) Bei Segelworkshops und Segeltörns gelten zusätzlich folgende Bedingungen.

(2) Teilnehmer müssen schwimmen können und körperlich gesund sein.

(3) Den Anweisungen des Skippers ist unbedingt Folge zu leisten.

(4) Während der Segelveranstaltung ist der Konsum von Drogen untersagt.

(5) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen kann ein Teilnehmer vom weiteren Verlauf ausgeschlossen werden.

§ 12 Rücktritt und Stornierung

(1) Der Auftraggeber kann vor Beginn einer Veranstaltung schriftlich vom Vertrag zurücktreten.

(2) Im Falle eines Rücktritts kann ReSolTat eine pauschale Entschädigung verlangen, die sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts richtet:

  • bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn → 25 %
  • bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn → 50 %
  • bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn → 75 %
  • danach → 100 % des Teilnahmebetrags.

(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ReSolTat kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Die Benennung eines Ersatzteilnehmers bedarf der Zustimmung von ReSolTat.

§ 13 Online-Shop

(1) Über den Online-Shop können insbesondere folgende Produkte und Leistungen erworben werden:

  • Bücher
  • Trainingsmaterialien
  • Fortbildungen
  • Segelworkshops.

(2) Der Versand erfolgt innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union.

(3) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ReSolTat.

§ 14 Nutzungsrechte

(1) Alle von ReSolTat entwickelten Konzepte, Methoden, Trainingsunterlagen und Materialien sind geistiges Eigentum von ReSolTat.

(2) Trainingsunterlagen dienen ausschließlich der persönlichen Vor- und Nachbereitung der jeweiligen Teilnehmer.

(3) Eine Weitergabe oder kommerzielle Nutzung durch Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ReSolTat nicht zulässig.

§ 15 Vertraulichkeit

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen.

(2) ReSolTat ist verpflichtet, über alle Informationen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

§ 16 Referenzen

ReSolTat ist berechtigt, den Auftraggeber in angemessener Weise als Referenz zu benennen (z. B. auf der Website oder in Präsentationen), sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 17 Haftung

(1) ReSolTat haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Für sonstige Schäden haftet ReSolTat nur bei

  • Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder
  • der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten).

(3) Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe des vereinbarten Honorars für den jeweiligen Auftrag begrenzt.

(5) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(6) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ReSolTat.

§ 18 Teilnahme an Veranstaltungen

(1) Die Teilnahme an Veranstaltungen, insbesondere Outdoor-Programmen und Segelworkshops, erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich.

(2) Teilnehmer sind verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen oder Risiken vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.

(3) Den Sicherheitsanweisungen der Trainer, Veranstaltungsleiter oder des Skippers ist unbedingt Folge zu leisten.

(4) Bei groben Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen oder bei Gefährdung anderer Teilnehmer kann eine Person vom weiteren Verlauf der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

§ 19 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt, die die Durchführung der Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ReSolTat zur Verschiebung oder Anpassung der Leistung.

(2) Dazu zählen insbesondere:

  • Naturereignisse
  • Streiks
  • Pandemien
  • behördliche Anordnungen.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Es gilt deutsches Recht.

(3) Gerichtsstand ist der Sitz von ReSolTat, soweit gesetzlich zulässig.

Stand: 01.03.2026

www.resoltat.de

ReSolTat GmbH & Co. KG

Jörg Friebe

Albert-Schweitzer-Str. 19 | 23879 Mölln
04542 9 76 97 24
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Roland Florin

Marktstr. 18 | 33039 Nieheim
05274 9 52 90 77
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